Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen (im Folgenden Veranstaltung oder Veranstaltungen genannt), die vom Veranstalter organisiert werden, und dem Sportler, einer natürlichen Person, die an einer solchen Veranstaltung teilnimmt.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Veranstalter:

Simply, ID:42205778, VAT 2023278642, mit Sitz in K vinohradom 40/13, 951 46 Bádice, eingetragen vom Innenministerium der Slowakischen Republik am 12.05.2011, Nr. VVS/1-900/90-37616 und
Edumood, s.r.o. , ID 54 058 899, VAT 2121578778, VAT ID SK2121578778, mit Sitz in Výstavná 646/7, 949 01 Nitra , eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Nitra, Abteilung Sro, Einlage Nr. 55323/N

I. Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer der einzelnen Veranstaltungen, auf die sie sich eindeutig beziehen. Falls erforderlich, wird der Veranstalter eine Auslegung dieser Bedingungen zur Verfügung stellen.
  2. Jeder, der alle vom Veranstalter in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in anderen vom Veranstalter für die Veranstaltung herausgegebenen Dokumenten festgelegten Anforderungen erfüllt, ist berechtigt, als Teilnehmer an der Veranstaltung teilzunehmen.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Veröffentlichung besondere Bedingungen für Gruppen von Teilnehmern bei einzelnen Veranstaltungen festzulegen.

II. Definition der Grundbegriffe

  • Angebote – verbindliche Bedingungen, Anweisungen und Informationen, die vom Veranstalter in schriftlicher Form für die Anmeldung, Durchführung und Bewertung einzelner Veranstaltungen erteilt werden, aber nicht darauf beschränkt sind.
  • Veranstaltungsteilnehmer – eine natürliche Person, die die Bedingungen für die Teilnahme an den einzelnen wettbewerbsorientierten oder nicht wettbewerbsorientierten Disziplinen der Veranstaltung erfüllt.
  • Disziplin – ein wettbewerbsfähiges oder nicht wettbewerbsfähiges Veranstaltungsprogramm mit klar definierten und unterscheidbaren Parametern wie der Länge der Strecke, dem Ort der Route, dem Tag, der Uhrzeit und dem Ort des Starts/Ziels, der Methode zur Messung und Bewertung der Ergebnisse, den Teilnahmebedingungen und anderen notwendigen Informationen, die diese Programmkomponente der Veranstaltungen charakterisieren.
  • Gruppendisziplin – ein wettkampforientiertes oder nicht wettkampforientiertes Programm der Veranstaltung, das für Teams bestimmt ist, die aus der in den Ausschreibungen angegebenen Anzahl von Teilnehmern bestehen.
  • Anmeldung – der Online-Prozess der Anmeldung zu den Veranstaltungen unter Verwendung des elektronischen Anmeldeformulars, das auf der Website des Veranstalters(www.oktoberfestrun.sk) veröffentlicht ist.
  • Bestellung – ein im Rahmen der Online-Registrierung erstelltes Dokument, das Informationen über den Abonnenten, den Preis für die Registrierung, einschließlich ausgewählter zusätzlicher Dienstleistungen oder Waren, sowie die für die Bezahlung der Bestellung erforderlichen Daten enthält.
  • Antragsformular – ein elektronisches Dokument, das nach erfolgreichem Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars im Rahmen der Online-Registrierung erstellt wird.
  • Teilnahmegebühr – eine vom Veranstalter in der Ausschreibung oder einem ähnlichen Dokument festgelegte finanzielle Gebühr, die vom Teilnehmer als Teil des Registrierungsprozesses auf das Konto des Veranstalters gezahlt wird.
  • Variables Symbol – eine vom System generierte Nummer, die dem Teilnehmer bei der Registrierung für die Veranstaltung auf der Website des Veranstalters zugewiesen wird, um die Zahlung der Teilnahmegebühr zu identifizieren.
  • Präsentation des Teilnehmers – die Anwesenheit des Teilnehmers während des Vorgangs, bei dem der Veranstalter den Teilnehmern an einem vorher festgelegten Ort und zu einer vorher festgelegten Zeit Startnummern oder andere Teilnahmekennungen ausstellt und ihnen andere Informationen, Dienstleistungen und materielle Ausstattungen zur Verfügung stellt, die in den Angeboten und Richtlinien für Teilnehmer der Veranstaltungen festgelegt sind.
  • Startdatum – als Startdatum jeder Disziplin gelten das Datum und die Uhrzeit des Starts, wie sie in der Ausschreibung oder einem anderen ähnlichen Dokument, das für jede Veranstaltung für das betreffende Jahr herausgegeben wird, angegeben sind. Dieses Datum wird als Grundlage für die Beurteilung der Einhaltung der Fristen in besonderen Fällen im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen herangezogen, wie z.B. bei einem Antrag eines Teilnehmers auf Änderung seiner Anmeldung usw.

III. Registrierung für Veranstaltungen

  1. Die Anmeldung für die Veranstaltung ist ein schriftliches Verfahren, das eine Beziehung zwischen dem Veranstalter und einer als Teilnehmer der Veranstaltung definierten Person begründet. Diese Beziehung kann nicht durch die Vertretung des Teilnehmers durch eine andere natürliche oder juristische Person ersetzt werden, selbst wenn diese dritte Person als Sportverein, Arbeitgeber, Sponsor oder in anderer Weise mit dem Teilnehmer verbunden ist.
  2. Die einzige Möglichkeit, sich für die Veranstaltungen anzumelden, besteht darin, sich im Voraus in Form von Online-Anmeldung, die auf der Website des Veranstalters verfügbar ist www.oktoberfestrun.sk. Die Online-Registrierung auf der oben genannten Website umfasst ein Zahlungssystem für die Zahlung der Teilnahmegebühr („Teilnahmegebühr“), sofern diese für die Veranstaltung gilt.
  3. Aus dem Registrierungsprozess werden ein Auftrag und ein Anmeldeformular gemäß Artikel II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt. Der Teilnehmer kann die Registrierung des Antrags auf der Seite des Veranstalters in der Liste der registrierten Teilnehmer auf der Website des Veranstalters überprüfen, sofern für die Veranstaltung nichts anderes beschlossen wurde.
  4. Eine Anmeldung direkt bei der Veranstaltung am Präsentationsort der Teilnehmer oder an einem anderen vorgesehenen Ort ist nur möglich, wenn der Veranstalter diesem Verfahren ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Der Veranstalter hat das Recht, aus Kapazitäts-, Sicherheits-, logistischen oder anderen Gründen die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer in jeder Veranstaltungsdisziplin im Voraus oder zum Zeitpunkt der Anmeldung zu begrenzen und die Anmeldung jederzeit zu beenden oder das Datum der Beendigung zu ändern.
  6. Die ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulare der Veranstaltungsteilnehmer werden in der Reihenfolge, in der sie beim Veranstalter eingegangen sind, in die Listen und Datenbanken aufgenommen.
  7. Jeder Teilnehmer darf sich nur für eine Veranstaltungsdisziplin seiner Wahl anmelden. Der Veranstalter wird durch eine Bestimmung in den Ausschreibungen eine Ausnahme zulassen, sofern deren Erfüllung den sportlich-technischen Ablauf der Veranstaltung nicht gefährdet und keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Teilnehmers haben kann. Ein Teilnehmer, der an mehreren Disziplinen der Veranstaltung teilnimmt, muss alle Bedingungen der einzelnen Disziplinen der Veranstaltung, an der er teilnimmt, uneingeschränkt erfüllen.
  8. Die Anmeldung für Gruppendisziplinen (z.B. Staffel usw.) unterliegt den spezifischen Richtlinien, die für diese Disziplinen herausgegeben werden.

IV. Gültigkeit und Akzeptanz der Anmeldung zu Veranstaltungen

  1. Ein Anmeldeformular, das nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr begleitet wird, die dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wird, ist unvollständig. Der Veranstalter entscheidet, ob er ein solches Anmeldeformular für die weitere Kommunikation mit dem Teilnehmer in den Akten aufbewahrt. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer nicht berechtigt, das Anmeldeformular aufzubewahren, noch ist der Teilnehmer berechtigt, die Veranstaltung zu beginnen, auch nicht nach Zahlung der überfälligen Anmeldegebühr. Die Entscheidung über die endgültige Bewertung einer ungültigen Anmeldung liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters.
  2. Der Veranstalter hat das Recht, das Anmeldeformular nicht zu akzeptieren und den Start der Veranstaltung nicht zuzulassen, auch wenn die Anmeldegebühr bezahlt wurde, wenn:
    1. Der Teilnehmer hat im Antragsformular unvollständige, ungenaue oder irreführende Angaben gemacht.
    2. Der Teilnehmer wurde in der Vergangenheit von einer autorisierten nationalen oder internationalen Stelle wegen eines Dopingvergehens verurteilt.
    3. Der Teilnehmer wurde in der Vergangenheit bei einer der vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen disqualifiziert.
    4. Der Teilnehmer hat in der Vergangenheit nachweislich gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Veranstaltungsangebote verstoßen.

V. Nichtübertragbarkeit von Registrierung und Startnummer

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein persönliches und nicht übertragbares Recht, das nur dem Teilnehmer zusteht, der alle Bedingungen für die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfüllt. Die grundlegende Kennung des Teilnehmers ist aus sicherheits-, gesundheits- und sporttechnischer Sicht seine eindeutige, vom Veranstalter zugewiesene Startnummer (es sei denn, für die Veranstaltung wird eine andere Teilnahmekennung beschlossen). Die dem Teilnehmer der Veranstaltung zugewiesene Startnummer ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen riskieren die Personen, die nachweislich gegen diese Bestimmung verstoßen haben, die Disqualifikation für die Veranstaltung und ein Verbot der Teilnahme an den Veranstaltungen in der Zukunft.

VI. Start-up-Gebühren und damit verbundene Prozesse

  1. Die Höhe der Startgebühr
    1. Die Höhe des Startgeldes für einzelne Veranstaltungen und Disziplinen dieser Veranstaltungen wird vom Veranstalter in den Veranstaltungsausschreibungen oder in einem anderen zu diesem Zweck bestimmten Dokument bekannt gegeben.
    2. Das Startgeld für Veranstaltungen hängt von der gewählten Disziplin, dem Datum der Anmeldung und dem Datum der Zahlung des Startgeldes ab. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Startgeld in der Höhe zu zahlen, die für das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters vorgeschrieben ist.
    3. Während des Registrierungsprozesses können zusätzliche Beträge zur Teilnahmegebühr hinzukommen, wenn der Teilnehmer zusätzliche Dienstleistungen oder Waren bestellt, die während des Online-Registrierungsprozesses angeboten werden. In diesem Fall muss der Teilnehmer den vollen vorgeschriebenen Betrag zahlen, andernfalls wird das Startgeld als nicht bezahlt gewertet, mit allen Konsequenzen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Bedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung.
    4. Im Falle der Zahlung eines anderen (d.h. niedrigeren) Betrags als des vorgeschriebenen Betrags, betrachtet der Veranstalter diese Anmeldung als ungültig und kann sie von der weiteren Registrierung ausschließen.
  2. Zahlung der Anmeldegebühr
    1. Per Zahlungskarte


      Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann nur per Kreditkarte erfolgen, abgesehen von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Ausnahmen. Die folgenden Kreditkarten werden akzeptiert:
  • Master Card
  • Master Card Elektronisch
  • VISA
  • VISA-Elektron
  • Diners Club International.
  1. Per Banküberweisung
    Die Zahlung der Teilnahmegebühr per Banküberweisung ist nur im Falle einer Sammelzahlung von Anmeldecodes auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen und vom Veranstalter bestätigten Auftrags einer an solchen Codes interessierten Person und in Sonderfällen möglich, die vom Veranstalter selbst individuell entschieden werden. Der Veranstalter muss einer solchen Zahlung schriftlich zustimmen und hat das Recht, zusätzliche Bedingungen zu stellen.
  2. Registrierungscode
  • Die Zahlung der Teilnahmegebühr mit einem Registrierungscode ist für diejenigen Teilnehmer vorgesehen, die einen solchen Code direkt vom Veranstalter oder von einem der Vertragspartner der Veranstaltung erhalten.
  • Ein Teilnehmer, der die Teilnahmegebühr per Registrierungscode bezahlt hat, ist nicht berechtigt, seine Teilnahme (Start) auf einen anderen Teilnehmer nach einem besonderen Verfahren zu übertragen, noch ist er berechtigt, seine Teilnahme (Start) auf die nächste Ausgabe der Veranstaltung zu übertragen.
  • Im Falle einer Zahlung per Registrierungscode bleiben alle Verpflichtungen und Rechte des Teilnehmers, die sich aus seiner Teilnahme an der Veranstaltung ergeben, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt, bestehen.

Bei der Zahlung des Startgeldes für Teilnehmer von Gruppendisziplinen (z.B. Staffel 3 x 1/3 usw.) oder wenn der Teilnehmer das Startgeld in einer Zahlung für mehrere Teilnehmer der Veranstaltung zahlt, kommuniziert der Veranstalter in der Frage der Zahlung nur mit dem Teilnehmer, der diese Zahlung geleistet hat.

  1. Zahlung der Teilnahmegebühr
    Individuelle Bestätigungen (Benachrichtigungen) für die Registrierung und die Zahlung der Teilnahmegebühr werden automatisch erstellt und an die E-Mail-Adressen der Teilnehmer gesendet.
  • Anmeldebestätigung für die Veranstaltung – ist eine Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung des Teilnehmers für die Veranstaltung in der gewählten Disziplin. Diese Bestätigung dient nur zu Informationszwecken, ohne die Zahlung der Teilnahmegebühr auf das Konto des Veranstalters.
  • Informationen zur Auftragserstellung – ist eine Bestätigung der erfolgreichen Erstellung und Übermittlung eines Auftrags für die Veranstaltung. Sie enthält Informationen über die ausgewählte Disziplin und alle zusätzlichen Dienstleistungen und Waren, die der Teilnehmer bei der Registrierung bestellt hat, sowie die Zahlungsdetails.
  • Bestätigung des Zahlungseingangs für die Bestellung – ein Steuerdokument, das vom Registrierungssystem erstellt wird, nachdem die Zahlung mit der Bestellung verknüpft wurde.

VII. Absage des Starts

Die Möglichkeiten zur Absage des Starts, zur Verlegung des Starts oder zur Änderung der Disziplin werden immer durch die Ausschreibung und die Anmeldebedingungen der jeweiligen Veranstaltung genauer geregelt. Daher sind die unten aufgeführten Verfahren und Optionen möglicherweise nicht für jede Veranstaltung verfügbar.

  1. Wenn der Teilnehmer seinen Start absagt, wird das bezahlte Startgeld vom Veranstalter nicht zurückerstattet.
  2. Ein registrierter Teilnehmer, der nicht an der Teilnehmerpräsentation teilnimmt und seine Startnummer nicht abholt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes oder auf Rückerstattung sonstiger im Zusammenhang mit der Teilnahme geleisteter Zahlungen. In diesem Fall ist der Veranstalter nicht verpflichtet, dem Teilnehmer die bestellten Dienstleistungen zu erbringen oder anderweitig zu entschädigen oder ihm Material und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Beginn der Veranstaltung auszuhändigen oder anderweitig zu liefern.
  3. Die Möglichkeiten der Absage des Starts, der Verlegung des Starts oder der Änderung der Disziplin werden immer durch das Reglement der jeweiligen Veranstaltung geregelt.

VIII. Kommunikation zwischen dem Organisator und dem Teilnehmer

  1. Die Kommunikation zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer erfolgt über die authentische E-Mail-Adresse des Teilnehmers, die im Anmeldeformular des Teilnehmers angegeben ist, und die E-Mail-Adresse des Veranstalters, die auf der Website des Veranstalters und in den Veranstaltungsangeboten angegeben ist.
  2. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer über alle wesentlichen Angelegenheiten der Veranstaltung, indem er ihm Nachrichten an seine authentische E-Mail-Adresse schickt.
  3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn die E-Mail-Adresse des Teilnehmers nicht korrekt ist oder nicht aktualisiert wurde, um solche Informationen zu erhalten.
  4. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn die E-Mail-Adresse des Teilnehmers nicht korrekt ist oder nicht aktualisiert wurde, um solche Informationen zu erhalten.
  5. Aus Kapazitätsgründen kann der Veranstalter nicht für die Beantwortung von Fragen und Anfragen garantieren, die der Teilnehmer an die E-Mail-Adresse des Veranstalters oder an andere Adressen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Veranstalters (Facebook, Instagram, …) sendet, oder für die Bearbeitung solcher Anfragen per Telefonanruf in der Zentrale des Veranstalters.
  6. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, alle relevanten Dokumente, die für die Veranstaltungen ausgegeben werden, sorgfältig zu lesen, um die Notwendigkeit anderer Kommunikationsformen zu vermeiden. Zu diesen Dokumenten gehören:
    1. Allgemeine Bedingungen,
    2. Propositionen,
    3. Letzte Anweisungen,
    4. Häufig gestellte Fragen,
    5. Programm der Veranstaltungen,
    6. Newsletters Veranstaltungen.

IX. Vom Teilnehmer erbrachte Leistungen für die Zahlung des Startgeldes

  1. Der Veranstalter legt jährlich den Umfang der Dienstleistungen und materiellen Produkte fest, die den ordnungsgemäß angemeldeten Teilnehmern der Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen werden auf der Website des Veranstalters veröffentlicht. Der Veranstalter kann gegebenenfalls eine begrenzte Anzahl, Qualität oder andere Parameter dieser Leistungen in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der angemeldeten Teilnehmer oder dem Datum, an dem sich der Teilnehmer für die Veranstaltung angemeldet hat, festlegen.
  2. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Dienstleistungen oder materielle Produkte, die von den Veranstaltungspartnern als Geschenke oder Sponsoringleistungen im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, wenn die zwischen dem Partner und dem Veranstalter vereinbarte Anzahl solcher Leistungen erschöpft ist.

X. Sicherheit der Teilnehmer

Die Sicherheitsfragen der Teilnehmer an den Veranstaltungen sind wie folgt geregelt:

  1. Die Veranstaltungen finden bei allen Wetterbedingungen statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Veranstaltung im Falle einer ernsten Gefahr abzusagen oder zu unterbrechen, wie z.B. bei extremen Schwankungen der Lufttemperatur, bei extrem schlechtem Wetter, bei der Gefahr eines Terroranschlags und bei anderen unvorhersehbaren Ereignissen und Umständen, die die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmer, der Mitglieder des Organisationsteams und der Zuschauer gefährden könnten. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  2. Organisatorische und sicherheitstechnische Hinweise zur Teilnahme an der Veranstaltung werden den Veranstaltungsteilnehmern vom Veranstalter in geeigneter Weise (per E-Mail, Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters, im Veranstaltungs-Newsletter, …) rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt. Jeder Veranstaltungsteilnehmer ist verpflichtet, diese Anweisungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zu befolgen.
  3. Jeder Veranstaltungsteilnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen der designierten Mitglieder des Organisationsteams und der Veranstalter während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu respektieren und zu befolgen.
  4. Die Verwendung von technischen Geräten oder Vorrichtungen, die den Teilnehmer begünstigen oder andere Teilnehmer behindern oder die Gesundheit der Teilnehmer und Zuschauer gefährden können, ist verboten. Die Teilnahme von Teilnehmern auf Fahrrädern, Fahrradskates, Skateboards, Scootern, Rollschuhen und anderen Sport- und Gehhilfen ist strengstens untersagt.
  5. Die Teilnahme eines Teilnehmers mit einem Kind in einem Kinderwagen ist ebenfalls in allen Disziplinen der Veranstaltung verboten, es sei denn, in den Regeln einer bestimmten Veranstaltung ist etwas anderes angegeben.
  6. Die Verwendung von Inline-Skates, Handbikes und Rollstühlen für behinderte Teilnehmer ist nur in den Disziplinen erlaubt, die speziell für diesen Zweck vorgesehen sind.
  7. Die Begleitung von Teilnehmern durch andere Personen auf der Veranstaltungsstrecke durch Gehen, Laufen, Fahrräder und ähnliche Transportmittel ist verboten und kann zur Disqualifizierung des so begleiteten Teilnehmers führen. Nur vom Veranstalter akkreditierte und ordnungsgemäß ausgewiesene Personen dürfen mit Fahrrädern oder ähnlichen Transportmitteln auf der Strecke fahren, um die vom Veranstalter festgelegten Aufgaben zu erfüllen.
  8. Falls ein Teilnehmer nachweislich den vorgeschriebenen Ablauf einer bestimmten Veranstaltungsdisziplin nicht eingehalten hat, die Sicherheit von Teilnehmern und/oder Zuschauern gestört hat oder sich anderweitig unsportlich verhalten hat, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und ihn zu disqualifizieren.
  9. Die Disqualifikation eines Teilnehmers ist auch dann möglich, wenn der Teilnehmer das Rennen beendet und anschließend ein solches Verhalten nachweist. In Fragen der Disqualifikation unterliegt der Veranstalter den Regeln der Leichtathletik in der Fassung der einschlägigen Dokumente des Welt-Leichtathletik-Verbandes (WA) und des Slowakischen Leichtathletik-Verbandes (SAZ) in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Bedingungen.
  10. Die Mitglieder des Gesundheitsdienstes für Veranstaltungen sind berechtigt, einem Teilnehmer den Beginn oder die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit des Teilnehmers auf der Grundlage einer objektiven Beurteilung des Gesundheitszustands des Teilnehmers durch ein qualifiziertes Mitglied des Gesundheitsdienstes für Veranstaltungen erforderlich ist.

XI. Ausschluss der Haftung

  1. Sollte der Veranstalter gezwungen sein, die Veranstaltung vor Beginn oder während der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, Wetter, Krieg, Terrorismus oder einer anderen Bedrohung abzusagen, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Diese Bestimmung beruht auf der Tatsache, dass dem Veranstalter die Kosten für die Vorbereitung der Veranstaltung zu einem Zeitpunkt entstanden sind, der vor der tatsächlichen Absage der Veranstaltung liegt.
  2. Alle Teilnehmer an den Veranstaltungen starten auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Sach-, Vermögens- oder Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung oder der Anreise und dem Aufenthalt des Teilnehmers am Veranstaltungsort. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, eine angemessene medizinische Untersuchung zu veranlassen und Informationen über seine Gesundheit im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Teilnahme an einer Disziplin der Veranstaltung einzuholen. Der Veranstalter betrachtet die Erklärung des Teilnehmers zu seinem Gesundheitszustand und seiner Bereitschaft für die gewählte Disziplin der Veranstaltung, wie im Anmeldeformular für die Veranstaltung angegeben, stets als verbindlich und relevant.
  3. Jeder Teilnehmer an den Veranstaltungen muss individuell und in seinem eigenen Namen eine Unfall-, Kranken-, Heilkosten- oder andere Versicherung nach eigenem Ermessen abschließen.

XII. Datenschutz und damit verbundene Prozesse

  1. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 18/2018 über den Schutz personenbezogener Daten.
  2. Der Veranstalter erklärt, dass alle persönlichen Daten vertraulich sind und nur für die Ausführung des vom Teilnehmer erteilten und vom Veranstalter bestätigten Auftrags verwendet werden, um den Teilnehmer über weitere Schritte und Aktivitäten des Veranstalters und seiner Vertragspartner im Rahmen des Veranstaltungsprojekts zu informieren.
  3. Die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Angaben zu den spezifischen personenbezogenen Daten, in deren Verarbeitung der Teilnehmer einwilligt, sind hier enthalten.
  4. Fotografien, Filmaufnahmen, Interviews und andere Formen der Aufzeichnung des Teilnehmers im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Veranstaltungen stehen dem Veranstalter zur Verfügung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Aufzeichnungen in jeder Form zu archivieren und öffentlich zu veröffentlichen. Im Falle einer solchen Veröffentlichung entstehen dem Teilnehmer keinerlei rechtliche, finanzielle, materielle oder sonstige Ansprüche.

XIII. Schluss- und Sonderbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 15.12.2024 in Kraft und sind ohne zeitliche Begrenzung gültig.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.